Wer sich ein wenig für das Internet interessiert, der hat sicher mitbekommen, dass vor einiger Zeit ein Hacker die Listen mit den indizierten Webseiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Klartext übersetzt und veröffentlicht hat. (Siehe auch einen Beitrag von Netzpolitik dazu).
Ob das nun zulässig ist oder nicht, darüber wird viel gestritten, spannende Erkenntnis war aber, dass die Liste sehr viel Müll enthielt, also Domains, die längst wieder zum Verkauf stehen, Tippfehler, Großschreibung (was durch die Art der Übermittlung der Listen dazu führt, dass gar nichts gesperrt wird), Seiten, die keine jugendgefährdenden Inhalte (mehr) enthalten und so weiter.
Domains, die frei sind? Kann man doch immer mal brauchen, dachte sich „Scusi“, schnappte sich eine davon ging dann in die Diskussion mit der BPjM.
Vorweg: zum Zeitpunkt dieses Artikels ist die Domain noch immer gelistet oder sind die Listen noch nicht in die Sperrsysteme übernommen, auf jeden Fall liefert Google immer noch die entsprechende Fehlermeldung.
Der Artikel hat auf jeden Fall unterhaltungswert, nicht zuletzt, weil zum Teil der Eindruck entsteht, als wüsste die BPjM nicht um die betreffenden Gesetze. Wobei sich damit mal ein Jurist auseinandersetzen sollte.
Ach ja, wer noch ein paar Freidomains in seinen Hostingverträgen hat und das auch mal probieren will: Es gibt noch mehr solcher Domains 😉