Max Schrems: Datenschutz-Aktivist will Irlands oberster Datenschützer werden – ZEIT ONLINE mobil

Ok, das ist lustig:

Max Schrems: Datenschutz-Aktivist will Irlands oberster Datenschützer werden – ZEIT ONLINE

Also zum genießen: der Mann, der die irische Datenschutzbehörde seit Jahren wegen Facebook nervt, der bereits Prozesse gegen die selbige geführt (und gewonnen) hat, der bewirbt sich dort auf den Chefposten.

Gut, er schätzt seine Chancen nicht sehr hoch ein und will – laut eigener Aussage – vor allem Aufmerksamkeit auf die Neubesetzung lenken, aber sollte er es doch werden, dann könnte das für Facebook unangenehm werden.

In jedem Fall liefert die Aktion dem Thema Datenschutz insgesamt wieder etwas mehr Aufmerksamkeit, und das kann nun wirklich nicht schaden.

Und sollte er es doch nicht werden, sondern dafür Caspar Bowden, dann wäre das sicher ähnlich unterhaltsam. Und egal ob Caspar Bowden in Irland oder bei der EU oberster Datenschützer wird (dafür hat er sich wohl auch beworben), für den Datenschutz in der EU wäre das eine gute Nachricht!

Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7)

Gerade gelesen:
Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7) – http://www.stefan-niggemeier.de/blog/18259/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-7/

Das ist mal wieder einer für die Lobbyisten-Schule: Man verwechsle A mit B und reiche anschließend Klage ein, in der Hoffnung, dass Gericht/Politik/Kartellamt nicht merken, was man da getan hat. Vor Gericht ist das eine heikle Strategie, wenn einem der Richter drauf kommt, kann das unangenehm werden. Aber sehr gut geht das in Pressemeldungen, noch besser, wenn weite Teile der Presse zu einem gehören und deshalb nicht so genau nachprüfen.
Konkret? Die „VG Medien“ erzählt in allen Veröffentlichungen, Google hätte damit „gedroht“, die Verlagserzeugnisse ganz auszulisten. Dabei bezieht sich der entsprechende Brief (und alle folgenden) ausdrücklich nur auf Google News, also einen sehr spezifischen Ausschnitt aus dem Angebot des Suchmaschinenriesen.
Prinzipiell teile ich hier die Ansicht des Herren Niggemeier.
Ich sehe dabei allerdings noch andere Aspekte. Wenn die Verlage davon ausgehen, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich nicht nur Google News sondern sehr wohl auch die normale Suche betrifft, dann fürchten sie (möglicherweise zu Recht), dass Google, sollte sich diese Theorie (vor Gericht) bestätigen, sie mit der selben Logik wie bei Google News tatsächlich lieber „auslistet“ als zu bezahlen. Das soll von vornherein verhindert werden.
Gleichzeitig macht mir aber noch etwas anderes Sorgen: wenn bereits die Trefferanzeige bei den Google Suchergebnissen zu viel Text darstellt, um nicht vom LSR betroffen zu sein, wie ist es dann mit Textausschnitten, wie dem oben von mir verwendetem? Oder mit den automatisch generierten Auszügen bei z.B. Facebook oder Google+? Das kann noch eine böse Abmahnwelle nach sich ziehen…

Armes Österreich – Tor strafbar, mit der selben Logik auch fast alle anderen Serverdienste

Hab das gerade gelesen:
To Whom It My Concern | Blackout Austria – https://network23.org/blackoutaustria/2014/07/01/to-whom-it-my-concern/?utm_medium=referral&utm_source=pulsenews

Normalerweise ruft das Jahr nach einem Double Facepalm (wer’s nicht kennt: Bildersuche hilft), aber da weder die Staatsanwaltschaft (klar, die haben das ja angezettelt) noch der Beklagte in die nächste Instanz wollen, besteht ernsthaft das Risiko, dass das rechtskräftig wird. Wenn dann andere Richter das als Präzedenzfall nehmen…
War mal ein schönes Land…

Anonyme Arztbewertungen – BGH Urteil: warum wird vom Gesetzgeber das Urheberrecht höher Bewertet als das Persönlichkeitsrecht?

Ich habe gerade folgenden Artikel gelesen:
Anonyme Arzt-Bewertungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BGH-Urteil – http://pulse.me/s/1AvIJh
Das Urteil selbst, nämlich dass die Daten zwar an Strafverfolgungsbehörden (nach richterlichem Beschluss), nicht aber an Privatpersonen herausgegeben werden müssen, finde ich grundsätzlich absolut richtig.
Eines aber irritiert mich dann doch: warum ist das beim Urheberrecht anders? Sollte im Sinne von Artikel 1, Absatz 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) nicht eigentlich das Persönlichkeitsrecht höher gestellt sein? Bzw. im Umkehrschluss, wenn zum Schutz des Persönlichkeitsrechts die Löschverpflichtung des Plattformbetreibers und die Möglichkeit einer Strafanzeige ausreicht, sollte das beim Urheberrecht nicht ebenfalls genügen?
Abgesehen davon, dass ein ähnliches Ungleichgewicht auch in vielen anderen Bereichen des Rechts auftritt…