BND gibt zu gegen Gesetze verstoßen zu haben. Aber nur „formal“. Nicht „materiell“.

Wenn eine deutsche Bodenstation Daten von Satelliten abgreift, dann passiert das im Rechtsfreien Raum, denn das All gehört nicht zum Deutschen Staatsgebiet:

Warum denken sie, dass die Daten in Deutschland erhoben werden? Werden doch im Himmel erhoben?

Spannend, oder? Wie ist das mit der Überwachung durch hochauflösende Satelliten? Ist die dann auch zulässig? GPS-Daten? Internetkommunikation via z.B. SkyDSL?

Aber die Rechtsauffassung des BND ist ja generell recht interessant:

Es handle sich dabei um einen „formalen Verstoß gegen das BND-Gesetz“. […] Insofern sei nicht automatisch ein „materieller“ Gesetzesverstoß zu beklagen und die Datenverarbeitung sofort zu stoppen.

Da hätte ich gerne mal eine Aussage eines Juristen, am besten eines Richters dazu, was der Unterschied zwischen einem „formalen“ und einem „materiellen“ Gesetzesverstoß ist. Ich meine, ich kenne Begriffe wie „vorsätzlich“, „fahrlässig“ oder „unwissentlich“. Aber bereits bei „unwissentlich“ greift ja oft genug der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Wenn aber jemand offensichtlich weiß, dass er gegen ein Gesetz verstößt, kann das ja wohl nicht mehr in Ordnung gehen, oder?!?

Da fragt man sich schon, was da sonst noch alles läuft bei den Schlapphüten. Und das ist unser Auslands-Geheimdienst. Was für formale Gesetzesverstöße begeht denn der Verfassungsschutz?

Der Bundesregierung und allen Exekutivorganen wie z.B. den Geheimdiensten sollte man vielleicht folgenden kleinen Auszug aus dem Grundgesetz regelmäßig vorlesen:

Art. 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ein Gedanke zu „BND gibt zu gegen Gesetze verstoßen zu haben. Aber nur „formal“. Nicht „materiell“.“

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