Art20 GG:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bekannt? Gerade den ersten Satz kennt man doch üblicherweise. Und die Reihenfolge der Macht ist in unserem Staat ja auch deutlich geklärt: Volk wählt Parlament, Parlament wählt Regierung. Das Parlament vertritt also den obersten Souverän, das Volk. Deshalb ist die Regierung in vielen Punkten gegnüber dem Parlament Rechenschaft schuldig. Vor diesem Hintergrund wird der folgende Artikel erst richtig erschreckend:
Regierung enthält dem NSA-Ausschuss wichtige Akten vor
Das wirkliche Highlight ist aber die Begründung:
Trotzdem argumentiert das Bundeskanzleramt, der Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages dürfe diese Akte nicht sehen, zuerst müsse der Geheimdienst des Landes konsultiert werden, mit dem man sich dabei getroffen hatte.
Der Artikel führt aus, warum das in der Tat weniger absurd ist, als es auf den ersten Blick scheint. Aber: es geht ja nicht darum, irgendwem oder allen zugänglich zu machen. Sondern den Mitgliedern eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die bei Bedarf zur Geheimhaltung verpflichtet werden können. Und die eben Vertreter des Parlaments sind. Also eben des Organs, das direkt vom Volk gewählt wird und dessen Interessen wahrnehmen soll.
Sind wir ein souveräner Staat, oder sind wir so direkt von den USA abhängig? Oder hat unsere Regierung eine derart seltsame Rechtsauffassung, dass man sich über die Rechtsauffassung des BND nicht wundern braucht?