Klimawandel: Westantarktis überschreitet kritischen Punkt

Es wird ja viel über den Klimawandel diskutiert, ob es ihn gibt, ob der Mensch schuld ist und so weiter. Zuweilen gibt es allerdings Ereignisse, die deutlich belegen, dass sich etwas verändert auf dem Planeten. Einen sehr spannenden Artikel zu einem solchen Ereignis habe ich vor kurzem gelesen:

Westantarktis überschreitet den Kipppunkt | Tagebücher der Wissenschaft

Wer sich nicht durch den ganzen Artikel arbeiten möchte, dem gebe ich hier eine kurze Zusammenfassung für Laien:

Eis schwimmt im Wasser, wenn auch nur knapp. Das Eis in der Antarktis wird aber von seiner Masse so weit nach unten gedrückt, dass es auf dem Grund aufliegt. Die resultierende Reibung sorgt dafür, dass das Eis nur langsam nach außen wandert (es wird vom Druck des jeweils neuen Schnees nach außen gedrückt) und entsprechend nur langsam Eisberge ins Meer abgibt.

Wenn nun ein Teil des Eises abschmilzt, also Masse verloren geht, hebt sich die theoretische „Schwimmlinie“ (also wie tief das Eis im Wasser wäre, wenn es nicht auf Grund liegen würde). Entsprechend wird der Teil der Eisfläche, der schwimmt, größer. Das wird wohl seit Jahren schon so beobachtet und ist schlimm genug. Im Falle der Antarktis kommt aber hinzu, dass der Antarktische Kontinent von der Küste landeinwärts abfällt. Wandert die Schwimmgrenze nun weiter rein als der höchste Punkt des Landes, fängt nicht einfach nur ein weiterer Teil des Eises zu schwimmen an, sondern die ganze Eisfläche (bis zum nächsten Bereich der wieder höher liegt).

Genau das ist jetzt wohl mit dem Westantarktischen Eisschild passiert.

Da auf dem Wasser schwimmendes Eis sehr viel weniger Reibung zu überwinden hat als auf Land liegendes (Prinzip Wasserrutsche), fließt das Eis in diesem Bereich sehr viel schneller ab. Dies bedingt eine Art Kettenreaktion, denn durch das abfließende Eis reduziert sich die Masse des verbliebenen Eises und hebt damit die „Schwimmlinie“ weiter an, wodurch weitere Flächen betroffen sind und so weiter.

Dramatisch wird das ganze dadurch, da allein das Eis des jetzt betroffenen Amundsenbeckens (die Fläche gleicht der  Frankreichs) genügend Wasser enthält, um den Meeresspiegel weltweit um ca. einen Meter anzuheben. Natürlich nicht von einem Tag auf den anderen (das ist kein Roland-Emmerich-Film), aber eben als Selbstläufer.

Das sollte uns allen zu denken geben…

Max Schrems: Datenschutz-Aktivist will Irlands oberster Datenschützer werden – ZEIT ONLINE mobil

Ok, das ist lustig:

Max Schrems: Datenschutz-Aktivist will Irlands oberster Datenschützer werden – ZEIT ONLINE

Also zum genießen: der Mann, der die irische Datenschutzbehörde seit Jahren wegen Facebook nervt, der bereits Prozesse gegen die selbige geführt (und gewonnen) hat, der bewirbt sich dort auf den Chefposten.

Gut, er schätzt seine Chancen nicht sehr hoch ein und will – laut eigener Aussage – vor allem Aufmerksamkeit auf die Neubesetzung lenken, aber sollte er es doch werden, dann könnte das für Facebook unangenehm werden.

In jedem Fall liefert die Aktion dem Thema Datenschutz insgesamt wieder etwas mehr Aufmerksamkeit, und das kann nun wirklich nicht schaden.

Und sollte er es doch nicht werden, sondern dafür Caspar Bowden, dann wäre das sicher ähnlich unterhaltsam. Und egal ob Caspar Bowden in Irland oder bei der EU oberster Datenschützer wird (dafür hat er sich wohl auch beworben), für den Datenschutz in der EU wäre das eine gute Nachricht!

Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7)

Gerade gelesen:
Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7) – http://www.stefan-niggemeier.de/blog/18259/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-7/

Das ist mal wieder einer für die Lobbyisten-Schule: Man verwechsle A mit B und reiche anschließend Klage ein, in der Hoffnung, dass Gericht/Politik/Kartellamt nicht merken, was man da getan hat. Vor Gericht ist das eine heikle Strategie, wenn einem der Richter drauf kommt, kann das unangenehm werden. Aber sehr gut geht das in Pressemeldungen, noch besser, wenn weite Teile der Presse zu einem gehören und deshalb nicht so genau nachprüfen.
Konkret? Die „VG Medien“ erzählt in allen Veröffentlichungen, Google hätte damit „gedroht“, die Verlagserzeugnisse ganz auszulisten. Dabei bezieht sich der entsprechende Brief (und alle folgenden) ausdrücklich nur auf Google News, also einen sehr spezifischen Ausschnitt aus dem Angebot des Suchmaschinenriesen.
Prinzipiell teile ich hier die Ansicht des Herren Niggemeier.
Ich sehe dabei allerdings noch andere Aspekte. Wenn die Verlage davon ausgehen, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich nicht nur Google News sondern sehr wohl auch die normale Suche betrifft, dann fürchten sie (möglicherweise zu Recht), dass Google, sollte sich diese Theorie (vor Gericht) bestätigen, sie mit der selben Logik wie bei Google News tatsächlich lieber „auslistet“ als zu bezahlen. Das soll von vornherein verhindert werden.
Gleichzeitig macht mir aber noch etwas anderes Sorgen: wenn bereits die Trefferanzeige bei den Google Suchergebnissen zu viel Text darstellt, um nicht vom LSR betroffen zu sein, wie ist es dann mit Textausschnitten, wie dem oben von mir verwendetem? Oder mit den automatisch generierten Auszügen bei z.B. Facebook oder Google+? Das kann noch eine böse Abmahnwelle nach sich ziehen…

Armes Österreich – Tor strafbar, mit der selben Logik auch fast alle anderen Serverdienste

Hab das gerade gelesen:
To Whom It My Concern | Blackout Austria – https://network23.org/blackoutaustria/2014/07/01/to-whom-it-my-concern/?utm_medium=referral&utm_source=pulsenews

Normalerweise ruft das Jahr nach einem Double Facepalm (wer’s nicht kennt: Bildersuche hilft), aber da weder die Staatsanwaltschaft (klar, die haben das ja angezettelt) noch der Beklagte in die nächste Instanz wollen, besteht ernsthaft das Risiko, dass das rechtskräftig wird. Wenn dann andere Richter das als Präzedenzfall nehmen…
War mal ein schönes Land…

Anonyme Arztbewertungen – BGH Urteil: warum wird vom Gesetzgeber das Urheberrecht höher Bewertet als das Persönlichkeitsrecht?

Ich habe gerade folgenden Artikel gelesen:
Anonyme Arzt-Bewertungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BGH-Urteil – http://pulse.me/s/1AvIJh
Das Urteil selbst, nämlich dass die Daten zwar an Strafverfolgungsbehörden (nach richterlichem Beschluss), nicht aber an Privatpersonen herausgegeben werden müssen, finde ich grundsätzlich absolut richtig.
Eines aber irritiert mich dann doch: warum ist das beim Urheberrecht anders? Sollte im Sinne von Artikel 1, Absatz 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) nicht eigentlich das Persönlichkeitsrecht höher gestellt sein? Bzw. im Umkehrschluss, wenn zum Schutz des Persönlichkeitsrechts die Löschverpflichtung des Plattformbetreibers und die Möglichkeit einer Strafanzeige ausreicht, sollte das beim Urheberrecht nicht ebenfalls genügen?
Abgesehen davon, dass ein ähnliches Ungleichgewicht auch in vielen anderen Bereichen des Rechts auftritt…

US-Präsident: Obama warnt vor europäischen Dschihadisten

Wie jetzt? Überwachung kommt nicht so gut an? Die Europäer haben das Gefühl, die USA wären nicht mehr lieb und freundlich zu ihnen? Fühlen sich gar zu Unrecht ausspioniert?

Dafür braucht man dringend eine Lösung! Man muss den Menschen wieder klar machen wie wichtig Sicherheit (Supergrundrecht, ne?) ist. Die Lösung ist ganz einfach, man braucht eine Terrorbegründung, denn Terror ist schlimm, da akzeptieren die Leute fast alles dafür. Und so: US-Präsident: Obama warnt vor europäischen Dschihadisten

Na, DANN sind die ganzen Maßnahmen natürlich notwendig und dringend gebote, und es gibt keinen Grund mehr sich aufzuregen…

Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht – Dann aber bitte richtig!

Ich habe gerade folgenden Artikel auf Heise Online entdeckt:
Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht – heise online – http://m.heise.de/newsticker/meldung/Bundesjustizminister-stellt-Leistungsschutzrecht-Anpassung-in-Aussicht-2238231.html

Egal, was der Anlass ist, falls das (in seiner derzeitigen Form bestenfalls fragwürdige) Leistungsschutzrecht noch einmal überarbeitet wird, dann sollte in diesem Zuge das Gesetz von den handwerklichen Fehlern bereinigt werden, die es derzeit bestenfalls zu einer ABM für Rechtsanwälte und Gerichte machen. Dazu gehört:
– „kleinste Textausschnitte“ klar zu definieren. Dann können die Algorithmen nicht nur Googles sondern auch diverser Sharing -apps und -tools angepasst werden.
– es sollte berücksichtigt werden, dass Google vielleicht das Ziel, aber nicht der einzige Betroffene ist. Gerade private Blogs oder auch kleine kommerzielle Plattformen haben in einem Rechtsstreit einem Verlag wenig entgegen zu setzen.

Ganz abgesehen davon, dass Google wenig dafür kann, wenn die Verlage bis heute noch immer kein Geschäftsmodell gefunden haben, das im Internet funktioniert.

The Fog Machine of War – NYTimes.com

Die USA denken erneut darüber nach, im Irak militärisch einzugreifen, nachdem dieser im Chaos versinkt und die IS-Truppen der offiziellen irakischen Armee zeitweise überlegen wirken.

Doch wie es dazu kommt, warum der Irak in einer solchen Situation ist, warum Nuri al Maliki der Rückhalt fehlt und das Land zu zerbrechen droht, darüber denkt scheinbar kaum jemand nach. Zumindest nicht auf offizieller Ebene.

Wer darüber nachdenkt ist Chelsea Manning, die im Artikel The Fog Machine of War – NYTimes.com nicht nur wesentliche Überlegungen dazu ausbreitet, sondern auch aus ihrem Alltag im Irak berichtet. Darüber, dass die offiziellen Truppen der USA tatsächlich bei der Manipulation der Wahlen geholfen haben.

Wenn man bedenkt, dass die USA im Nachhinein den Krieg unter anderem dadurch zu legitimieren versuchten, „man habe ja die Demokratie in den Irak gebracht“, dann ist es doch erschreckend, dass diese anschließend weniger gefördert als behindert wurde. Das vermittelt ein Weltbild der Art: „Ihr dürft gerne wählen, solange Ihr Euer Kreuz an der richtigen Stelle macht“.

Das alles überrascht mich nicht. Aber im „Krieg gegen den Terror“ ist es eine Strategie, die am Ende vermutlich mehr Terror erzeugt, als er ohne Intervention entstanden wäre.

Und es ist ein Weltbild, dass (mal wieder) nicht zu einem Vorreiter von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten passen will, als der sich die USA so gerne sehen.