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Regierung erkennt Hoheit des Parlaments nicht an und hält Akten zurück

Art20 GG:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bekannt? Gerade den ersten Satz kennt man doch üblicherweise. Und die Reihenfolge der Macht ist in unserem Staat ja auch deutlich geklärt: Volk wählt Parlament, Parlament wählt Regierung. Das Parlament vertritt also den obersten Souverän, das Volk. Deshalb ist die Regierung in vielen Punkten gegnüber dem Parlament Rechenschaft schuldig. Regierung erkennt Hoheit des Parlaments nicht an und hält Akten zurück weiterlesen

BND gibt zu gegen Gesetze verstoßen zu haben. Aber nur „formal“. Nicht „materiell“.

Wenn eine deutsche Bodenstation Daten von Satelliten abgreift, dann passiert das im Rechtsfreien Raum, denn das All gehört nicht zum Deutschen Staatsgebiet:

Warum denken sie, dass die Daten in Deutschland erhoben werden? Werden doch im Himmel erhoben?

Spannend, oder? Wie ist das mit der Überwachung durch hochauflösende Satelliten? Ist die dann auch zulässig? GPS-Daten? Internetkommunikation via z.B. SkyDSL? BND gibt zu gegen Gesetze verstoßen zu haben. Aber nur „formal“. Nicht „materiell“. weiterlesen

Wen interessiert schon die Verfassung, solange er die Kontrolle hat?

Sascha Lobo schreibt immer noch über den tollwütigen Tiger im Raum, weil der eben immer noch nicht weg ist:

Das digitale Demokratiedesaster: Note Sieben

Ich darf mal kurz zitieren:

Weltweit haben die Dokumente von Edward Snowden zunächst einen antidemokratischen Spähapparat enthüllt. In der Folge haben sie auch massives Regierungsversagen offenbart, ein totales, vollständiges, nachhaltiges Versagen demokratischer Kontrolle. Und zwar genau auf der Ebene, für die Verfassungen ursprünglich geschrieben wurden, zum Schutz der Bürger vor den Staatsgewalten.

DAS ist der eigentliche Skandal! Dass Geheimdienste mehr überwachen und mehr überwachen wollen, als sie dürfen, liegt in der Natur der Sache. Ihre Aufgabe ist es, Informationen zu sammeln, auszuwerten und zu bewerten. Es ist zwar ein Trugschluss, dass die Ergebnisse besser werden, je mehr Daten man vorliegen hat, aber wenn man nicht ALLE Daten hat, entsteht schnell ein diffuses Gefühl, dass einem gerade die entscheidende Information fehlen könnte.

Für die Polizeibehörden gelten wiederum ganz ähnliche Überlegungen, die teilweise blind dafür machen, dass „gute altmodische Polizeiarbeit“ manchmal sogar schneller und bessere Resultate liefert, als die modernen Hightech-Methoden. Auch aus diesem Text ein Zitat:

Der Fall zeigt aber, wie extensiv mittlerweile DNA untersucht wird. […]  Ist ja auch einfacher, als mal in der Nachbarschaft rumzufragen, ob jemand was gesehen oder gehört hat. Dass dies geschehen ist, steht nicht in der Akte.

Um eben solche Exzesse zu verhindern, hat unsere Verfassung gewisse Hürden eingebaut und den Verfassungsorganen (Parlament, Regierung, Bundespräsident, …) verschiedene Prüf- und Sorgfaltspflichten auferlegt. Ja, auch die Regierung muss auf Grundlage der Verfassung arbeiten, und ja, auch die Regierung sollte dabei nicht nur den Wortlaut, sondern sehr wohl auch den Geist des Grundgesetzes ernst nehmen. Doch in diesen Tagen haben Macht, Kontrolle und Machterhalt offenbar vorrang. Wenn ein Innenminister „Sicherheit“ zum „Supergrundrecht“ erklärt, dann ist das eine gefährliche Entwicklung. Wenn aber auch in der Folgeregierung Sicherheitsgesetze erst mal Verschärft werden, anstatt mehr über das Ziel nachzudenken, wen oder was man damit erreichen möchte, wenn andere Verfassungsorgane in ihrer Arbeit behindert werden, wenn auf EU-Ebene eigene Beamte die Aussage auf Weisung aus einem anderen Land verweigern, dann muss man sich eigentlich bereits nicht mehr wundern, wenn unser Verfassungsgericht ein Gesetz nach dem anderen einkassiert.

Wenigstens haben wir (noch) ein scheinbar wirklich unabhängiges Gericht, das unserem Grundgesetz Bedeutung verleiht!