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Stefan Niggemeier | Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an

Diese Meldung hatte für mich ja tatsächlich echten Popcornfaktor:

Stefan Niggemeier | Leistungsschutz­recht wirkt: Mehrere Suchmaschinen zeigen Verlagsseiten nicht mehr an.

Es ist ja nicht so, als ob das eine überraschende Entwicklung wäre. Gerade die schwammige Formulierung des Leistungsschutzrechtes forderte ein solches Resultat quasi heraus. Hätte es klare Angaben in Zeichen oder Wörtern gegeben, hätte jede verlinkende Website die Option gehabt, entweder ihr CMS so anzupassen, dass die Links kurz genug sind. Oder eben zu entscheiden, mit den Verlagen zu verhandeln und passende Lizenzen zu erwerben, wenn einem die kostenfrei erlaubten Texte zu kurz sind.

Aber in der gegebenen Unklarheit und solange es Inhalte gibt, die LSR-frei zu haben sind, ist es die naheliegendste Option entsprechende Inhalte einfach auszulisten.

Bin ja gespannt, was da noch kommt 🙂

Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7)

Gerade gelesen:
Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7) – http://www.stefan-niggemeier.de/blog/18259/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-7/

Das ist mal wieder einer für die Lobbyisten-Schule: Man verwechsle A mit B und reiche anschließend Klage ein, in der Hoffnung, dass Gericht/Politik/Kartellamt nicht merken, was man da getan hat. Vor Gericht ist das eine heikle Strategie, wenn einem der Richter drauf kommt, kann das unangenehm werden. Aber sehr gut geht das in Pressemeldungen, noch besser, wenn weite Teile der Presse zu einem gehören und deshalb nicht so genau nachprüfen.
Konkret? Die „VG Medien“ erzählt in allen Veröffentlichungen, Google hätte damit „gedroht“, die Verlagserzeugnisse ganz auszulisten. Dabei bezieht sich der entsprechende Brief (und alle folgenden) ausdrücklich nur auf Google News, also einen sehr spezifischen Ausschnitt aus dem Angebot des Suchmaschinenriesen.
Prinzipiell teile ich hier die Ansicht des Herren Niggemeier.
Ich sehe dabei allerdings noch andere Aspekte. Wenn die Verlage davon ausgehen, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich nicht nur Google News sondern sehr wohl auch die normale Suche betrifft, dann fürchten sie (möglicherweise zu Recht), dass Google, sollte sich diese Theorie (vor Gericht) bestätigen, sie mit der selben Logik wie bei Google News tatsächlich lieber „auslistet“ als zu bezahlen. Das soll von vornherein verhindert werden.
Gleichzeitig macht mir aber noch etwas anderes Sorgen: wenn bereits die Trefferanzeige bei den Google Suchergebnissen zu viel Text darstellt, um nicht vom LSR betroffen zu sein, wie ist es dann mit Textausschnitten, wie dem oben von mir verwendetem? Oder mit den automatisch generierten Auszügen bei z.B. Facebook oder Google+? Das kann noch eine böse Abmahnwelle nach sich ziehen…

Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht – Dann aber bitte richtig!

Ich habe gerade folgenden Artikel auf Heise Online entdeckt:
Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht – heise online – http://m.heise.de/newsticker/meldung/Bundesjustizminister-stellt-Leistungsschutzrecht-Anpassung-in-Aussicht-2238231.html

Egal, was der Anlass ist, falls das (in seiner derzeitigen Form bestenfalls fragwürdige) Leistungsschutzrecht noch einmal überarbeitet wird, dann sollte in diesem Zuge das Gesetz von den handwerklichen Fehlern bereinigt werden, die es derzeit bestenfalls zu einer ABM für Rechtsanwälte und Gerichte machen. Dazu gehört:
– „kleinste Textausschnitte“ klar zu definieren. Dann können die Algorithmen nicht nur Googles sondern auch diverser Sharing -apps und -tools angepasst werden.
– es sollte berücksichtigt werden, dass Google vielleicht das Ziel, aber nicht der einzige Betroffene ist. Gerade private Blogs oder auch kleine kommerzielle Plattformen haben in einem Rechtsstreit einem Verlag wenig entgegen zu setzen.

Ganz abgesehen davon, dass Google wenig dafür kann, wenn die Verlage bis heute noch immer kein Geschäftsmodell gefunden haben, das im Internet funktioniert.