Gerade gelesen:
Stefan Niggemeier | Lügen fürs Leistungsschutzrecht (7) – http://www.stefan-niggemeier.de/blog/18259/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-7/
Das ist mal wieder einer für die Lobbyisten-Schule: Man verwechsle A mit B und reiche anschließend Klage ein, in der Hoffnung, dass Gericht/Politik/Kartellamt nicht merken, was man da getan hat. Vor Gericht ist das eine heikle Strategie, wenn einem der Richter drauf kommt, kann das unangenehm werden. Aber sehr gut geht das in Pressemeldungen, noch besser, wenn weite Teile der Presse zu einem gehören und deshalb nicht so genau nachprüfen.
Konkret? Die „VG Medien“ erzählt in allen Veröffentlichungen, Google hätte damit „gedroht“, die Verlagserzeugnisse ganz auszulisten. Dabei bezieht sich der entsprechende Brief (und alle folgenden) ausdrücklich nur auf Google News, also einen sehr spezifischen Ausschnitt aus dem Angebot des Suchmaschinenriesen.
Prinzipiell teile ich hier die Ansicht des Herren Niggemeier.
Ich sehe dabei allerdings noch andere Aspekte. Wenn die Verlage davon ausgehen, dass das Leistungsschutzrecht tatsächlich nicht nur Google News sondern sehr wohl auch die normale Suche betrifft, dann fürchten sie (möglicherweise zu Recht), dass Google, sollte sich diese Theorie (vor Gericht) bestätigen, sie mit der selben Logik wie bei Google News tatsächlich lieber „auslistet“ als zu bezahlen. Das soll von vornherein verhindert werden.
Gleichzeitig macht mir aber noch etwas anderes Sorgen: wenn bereits die Trefferanzeige bei den Google Suchergebnissen zu viel Text darstellt, um nicht vom LSR betroffen zu sein, wie ist es dann mit Textausschnitten, wie dem oben von mir verwendetem? Oder mit den automatisch generierten Auszügen bei z.B. Facebook oder Google+? Das kann noch eine böse Abmahnwelle nach sich ziehen…