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Regierung erkennt Hoheit des Parlaments nicht an und hält Akten zurück

Art20 GG:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bekannt? Gerade den ersten Satz kennt man doch üblicherweise. Und die Reihenfolge der Macht ist in unserem Staat ja auch deutlich geklärt: Volk wählt Parlament, Parlament wählt Regierung. Das Parlament vertritt also den obersten Souverän, das Volk. Deshalb ist die Regierung in vielen Punkten gegnüber dem Parlament Rechenschaft schuldig. Regierung erkennt Hoheit des Parlaments nicht an und hält Akten zurück weiterlesen