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Anonyme Arztbewertungen – BGH Urteil: warum wird vom Gesetzgeber das Urheberrecht höher Bewertet als das Persönlichkeitsrecht?

Ich habe gerade folgenden Artikel gelesen:
Anonyme Arzt-Bewertungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BGH-Urteil – http://pulse.me/s/1AvIJh
Das Urteil selbst, nämlich dass die Daten zwar an Strafverfolgungsbehörden (nach richterlichem Beschluss), nicht aber an Privatpersonen herausgegeben werden müssen, finde ich grundsätzlich absolut richtig.
Eines aber irritiert mich dann doch: warum ist das beim Urheberrecht anders? Sollte im Sinne von Artikel 1, Absatz 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) nicht eigentlich das Persönlichkeitsrecht höher gestellt sein? Bzw. im Umkehrschluss, wenn zum Schutz des Persönlichkeitsrechts die Löschverpflichtung des Plattformbetreibers und die Möglichkeit einer Strafanzeige ausreicht, sollte das beim Urheberrecht nicht ebenfalls genügen?
Abgesehen davon, dass ein ähnliches Ungleichgewicht auch in vielen anderen Bereichen des Rechts auftritt…